Allgemeine
Geschäftsbedingungen
P.U. ELSASSER
1.
Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen an In-
und Ausländische Käufer. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers
erkennen wir nicht an. Sie werden nur dann verbindlich, wenn sie durch uns
schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch, wenn wir der Geltung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers nicht ausdrücklich
widersprechen.
2.
Vertragsinhalt
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung durch
den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern sich aus der
Bestellung oder den sonstigen Vereinbarungen nichts anderes ergibt. Ein Vertrag
kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch
Auslieferung der Ware zu Stande.
2.2 Bei nicht lagervorrätigen Artikeln, die aus dem Ausland beschafft werden müssen,
sind die Angaben von Lieferfristen und –terminen unverbindlich. Bei diesen
Artikeln sind Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % der Auftragsmenge zulässig.
2.3 Wenn nichts Abweichendes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist,
umfasst unsere Leistungspflicht nicht anwendungstechnische Beratungen. Der Käufer
ist selbst zur Prüfung der Eignung der Ware für die von ihm beabsichtigten
Zwecke verantwortlich.
2.4 Unwesentliche Änderungen, insbesondere technische Weiterentwicklungen der
Ware, bleiben vorbehalten.
2.5 Soweit von uns Zeichnungen oder andere Unterlagen zur Verfügung gestellt
werden, behalten wir uns daran alle Eigentums-, Urheber- und sonstigen Rechte
vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder zum Nachbau verwendet
werden und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzugeben.
3.
Preise
3.1 Preisangaben erfolgen nach bestem Wissen. Sollten unsere Preislisten,
Websites trotzdem einmal einen offensichtlichen Fehler, wie Schreib- oder
Rechenfehler aufweisen, behalten wir uns vor, den korrekten Preis zu berechnen.
In diesem Falle gewähren wir Ihnen ein sofortiges Rücktrittsrecht, wenn Sie
damit nicht einverstanden sein sollten.
Unsere Preise verstehen sich ab Lager einschließlich normaler Verpackung, inkl.
7.6% Mehrwertsteuer (in der Schweiz). Alle Angebote für Wiederverkäufer sind NETTO (ohne Mwst.)
angegeben. Aufwendungen für Sonderverpackung und Auslandlieferung, insbesondere
für Zölle, werden gesondert berechnet und sind zusätzlich zu vergüten.
3.2 Soweit Lieferungen erst 6 Wochen nach Vertragsschluss oder später zu
erbringen sind, gelten die Listenpreise am Tag der Lieferung.
4.
Zahlungsbedingungen
4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungszugang zur Zahlung
fällig. Mit Ablauf der Frist kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer
Mahnung bedarf. Für Kleinlieferungen mit Rechnungsbeträgen bis zu SFR 1'500.-
(€ 2.000,00)
behalten wir uns Direktinkasso bzw. Lieferung per Nachnahme vor.
4.2 Die Annahme von Wechseln und Schecks behalten wir uns vor. Sie erfolgt ggf.
erfüllungshalber. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den
entsprechenden Betrag verfügen können.
4.4 Zahlungen, die nicht unsere im Zeitpunkt der Zahlung bestehenden
Gesamtforderungen abdecken, werden nach Maßgabe der §§ 366 Abs. 2 und 367
Abs. 1 BGB verrechnet; anderweitige Bestimmungen des Käufers sind nicht
verbindlich.4.5 Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben und hat
ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt oder anerkannt sind.
5.
Eigentumsvorbehalt
5.1 Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Bezahlung aller
Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
5.2 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht in
unserem Eigentum stehenden Waren werden wir anteilig Miteigentümer im Verhältnis
des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Be- und Verarbeitung
der Waren erfolgt für uns als Hersteller i.S.v. § 950 BGB, ohne uns zu
verpflichten. An durch Be- und Verarbeitung entstandenen Produkten werden wir
Miteigentümer nach Maßgabe der vorgenannten Bestimmung.
5.3 Die Verpfändung oder Sicherheitsübertragung der Vorbehaltsware ist dem Käufer
untersagt. Der Käufer ist zur Weitergabe der unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Vereinbarung eines
Eigentumsvorbehalts berechtigt. Er tritt schon jetzt bis zur Tilgung aller
unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung und dem Eigentumsvorbehalt
gegen seinen Abnehmer entstehenden Ansprüche mit allen Nebenrechten an uns ab.
Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, sich
nicht in Zahlungsverzug befindet und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Soweit Forderungen aus einer Weiterveräußerung – etwa infolge
Abtretungsausschlusses gem. § 399 BGB – nicht an uns übergehen, ermächtigt
uns der Verkäufer mit der Auftragserteilung gleichzeitig unwiderruflich, seine
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderung für seine
Rechnung einzuziehen, und erteilt damit zugleich den Schuldnern dieser Forderung
die unwiderrufliche Anweisung, auf unsere Anforderungen Zahlungen auf die
betreffenden Forderungen unmittelbar an uns zu leisten; wir verpflichten uns
unsererseits, von der Zahlungsanweisung nur im Falle eines Zahlungsrückstandes
des Verkäufers Gebrauch zu machen. Bei Eintritt dieser Voraussetzung erlischt
die Befugnis des Käufers zur Einziehung der betreffenden Forderungen.
5.4 Wir sind berechtigt, die gelieferten Waren zurückzufordern,
a) wenn der Käufer mit den ihm obliegenden Vertragspflichten in Verzug ist oder
b) wenn durch Tatsachen begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit bestehen
oder
c) bei Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursantrag des Käufers oder
eines Dritten.
5.5 Bei Pfändung oder Beschlagnahme der Vorbehaltsware durch Dritte hat der Käufer
auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten.
5.6 Wir sind jederzeit berechtigt, von uns zurückgenommene Vorbehaltsware durch
freihändigen Verkauf oder öffentliche Versteigerung bestmöglich zu verwerten.
Der Erlös wird, soweit er nicht zur Abdeckung bestehender Forderungen dient,
nach Abzug der Kosten dem Käufer überlassen.
5.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
6.
Lieferung
6.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist unser Lager. Die Gefahr geht mit Übergabe
an den Transporteur auf den Käufer über.
6.2 Transportversicherungen werden nur auf Anordnung und Kosten des Käufers
abgeschlossen.
6.3 Soweit uns keine ausdrückliche Order seitens des Käufers vorliegt, sind
wir in der Wahl der Transportmittel frei.
6.4 Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig.
6.5 Auf Abruf bestellte Waren oder Leistungen müssen innerhalb von 1 Monate
nach Auftragserteilung abgenommen sein. Nach Ablauf dieser Frist können wir die
nicht abgerufenen Artikel dem Käufer zusenden und berechnen.
6.6 Werden wir an der Einhaltung von Lieferfristen durch höhere Gewalt oder ähnliche
Umstände, die wir nicht beeinflussen können, wie insbesondere Streik oder
Aussperrung, gehindert, verlängern sich die Fristen angemessen. Das gleiche
gilt, wenn wir seitens unserer Lieferanten trotz rechtzeitiger Bestellung nicht
pünktlich beliefert werden. Über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer
einer Lieferverzögerung werden wir den Käufer unverzüglich informieren.
7.
Haftung für Mängel
7.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die geschuldete
Beschaffenheit der Waren nach unseren im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Spezifikationen.
7.2 Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuches, findet OR und ZGB
Anwendung.
7.3 Für bei Gefahrübergang vorliegende Sachmängel leisten wir nach unserer
Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Das Recht, die Nacherfüllung
wegen Unverhältnismäßigkeit der durch sie entstehenden Kosten zu verweigern,
bleibt unberührt.
7.4 Soweit es nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich ist, steht dem Käufer ein Anspruch auf
Schadenersatz statt der Leistung, ein Recht zur Minderung des Kaufpreises oder,
wenn der Mangel erheblich ist, zum Rücktritt vom Vertrag nur dann zu, wenn er
aus der Bewirkung der Nacherfüllung zunächst eine angemessene Frist – von
wenigstens 2 Wochen – gesetzt hat.
7.5 Schadenersatzansprüche wegen eines Sachmangels unterliegen im Übrigen den
Einschränkungen gem. Ziffer 8.
7.6 Ansprüche wegen Mängeln verjähren, außer bei Vorsatz, in 12 Monaten
seit Ablieferung.
8.
Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen
8.1 Auf Schadenersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen haften wir, außer im
Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn uns, unseren
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt.
8.2 Außer wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, ist die Aufwendung auf den
bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
8.3 Vorgenannte Haftungseinschränkungen gelten auch für etwaig konkurrierende
Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
9.
Rücktritt
9.1 Eine Bestellung kann innerhalb von zwei Wochen gegenüber der Einzelfima
P.U.Elsasser widerrufen werden. Im wesentlichen gilt danach folgendes:
Der Widerruf ist ohne Angabe von Gründen möglich. Er kann schriftlich, per
E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware erklärt werden. Zur Wahrung der Frist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Nach Ausübung des Widerrufs
ist der Käufer zur vollständigen Rücksendung der Ware auf seine Kosten und
Gefahr verpflichtet, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nichtder bestellten.
Hat der Käufer eine Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit
der Warenrückgabe zu vertreten, ist die Wertminderung oder der Warenwert zu
ersetzen. Ebenso ist vom Besteller bei Benutzung der Sache der Warenwert zu vergüten.
Eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware eingetretene
Wertminderung bleibt dabei außer Betracht.
9.2 Das Rücktrittsrecht gilt nicht für Sonderbestellungen, die wir auf
Kundenwunsch beschaffen und für elektronische- bzw. elektrische Artikel.
10.
Schutzrechte Dritter
10.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns zum frühestmöglichen Zeitpunkt
schriftlich zu informieren, wenn ein Dritter hinsichtlich der gelieferten Ware
ein Schutzrecht behauptet oder gerichtlich oder außergerichtlich geltend macht.
Vor Anerkennung eines Anspruches wegen einer behaupteten Schutzrechtsverletzung
ist uns Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Uns ist auf Verlangen auch die
Befugnis zu verschaffen, die Verhandlungen oder den Rechtsstreit mit dem Dritten
auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung zu führen.
10.2 Verletzt der Käufer seine Pflichten gem. vorgenannter Ziffer 10.1
schuldhaft, haftet er uns für den daraus entstehenden Schaden.
11.
Rechtswahl – Gerichtsstand – Salvatorische Klausel
11.1 Für das Vertragsverhältnis gilt das materielle Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den
internationalen Warenkauf (CISG).
11.2 Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsrechts oder hat er keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für
alle zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden
Rechtsstreitigkeiten Luzern. Wir sind jedoch berechtigt den Käufer an jedem
anderen Ort zu verklagen, an dem er einen Gerichtsstand hat.
11.3 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies
nicht die Gültigkeit des Vertrages und der vorliegenden AGB im Übrigen.
12.
TÜV & MFK
Wir weisen darauf hin, dass bei einer Anzahl von Artikeln für den Gebrauch im
öffentlichen Straßenverkehr eine behördliche Genehmigung erforderlich ist.
Eine Rücknahme von Artikeln aufgrund von behördlichen Beanstandungen kann nicht erfolgen.
Ebenso ist der Käufer verpflichtet Abklärungen über die Gesetzeskonformität
bei der entsprechenden Behörde selber, und im Voraus einzuholen.
P.U.ELSASSER
Scheidegghalde 3
CH-6038 Gisikon
Firmennummer CH-100.1.028.474-8
Stand:
Sept. 2004